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Minderjährigen Antragsteller (unter 18 Jahre) - Besonderheiten

07.09.2026 - Artikel

Antragstellung durch sorgeberechtigte Eltern

Minderjährige (unter 18 Jahre) können ihr Visum nicht selbst beantragen. Stattdessen müssen die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. der alleinsorgeberechtigte Elternteil zusammen mit dem Kind persönlich zum Termin erscheinen und den Antrag für das Kind stellen. Wenn das Kind zu einem sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland nachzieht, kann der andere sorgeberechtigte Elternteil den Antrag allein persönlich stellen. Erscheint kein sorgeberechtigter Elternteil zum Termin, muss eine andere Person zur Vertretung im Visumverfahren bevollmächtigt werden.

Folgende Unterlagen müssen beim Termin im Original und - falls erforderlich - mit Übersetzung und Echtheitsbestätigung eingereicht werden:

Einverständnis zur Übersiedlung nach Deutschland

Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil in der Mongolei bzw. im Ausland verbleibt, muss dieser Elternteil sein schriftliches Einverständnis zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland abgeben. Hierzu muss der Elternteil das Formular „Einverständnis zur Übersiedlung von Kindern nach Deutschland“ vollständig ausfüllen, unterschreiben und persönlich im Original beim Termin einreichen.

Kann der Elternteil nicht persönlich zum Termin erscheinen, müssen folgende Unterlagen im Original eingereicht werden:

  • Formular „Einverständnis zur Übersiedlung von Kindern nach Deutschland“ mit beglaubigter Unterschrift einer deutschen Stelle

  • von einer deutschen Stelle beglaubigte Kopie des amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis) des Elternteils

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