Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Übersetzung und Echtheitsbestätigung von Unterlagen
Bestimmte Unterlagen müssen im Visumverfahren zusammen mit einer Übersetzung und ggf. einer Echtheitsbestätigung eingereicht werden. Prüfen Sie bitte anhand der folgenden Informationen, ob dies auch auf Ihren Antrag zutrifft.
Übersetzung
Für Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische erforderlich.
Die Übersetzung muss von einer Person stammen muss, die in Deutschland als Übersetzer öffentlich bestellt, allgemein beeidigt oder ermächtigt ist oder in der Mongolei Mitglied des Übersetzerverbands „Монголын Мэргэшсэн Орчуулагчдын Хөгжлийн Холбоо“ ist. Die Übersetzung muss beim Termin im Original eingereicht werden.
Echtheitsbestätigung
Für folgenden Unterlagen ist eine Echtheitsbestätigung erforderlich:
Personenstandsurkunden
Bildungs- und Berufsabschlüsse
Gerichtsentscheidungen
Die Echtheitsbestätigung muss beim Termin im Original eingereicht werden. Für Echtheitsbestätigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische erforderlich.
Deutsche Urkunden und CIEC-Urkunden
Für Urkunden, die von einer deutschen Stelle ausgestellt worden sind, und CIEC-Urkunden ist keine Echtheitsbestätigung erforderlich. Weitere Informationen zum Thema CIEC-Urkunden finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Mongolische Urkunden
Für Urkunden, die von einer mongolischen Stelle ausgestellt worden sind, ist eine Echtheitsbestätigung in Form eines E-Mongolia-Auszugs erforderlich. Der Auszug muss über die Webseite E-Mongolia abgerufen werden, darf bei Antragsstellung nicht älter als einen Monat sein und der Verifizierungscode (unten links unter dem QR-Code) muss folgendes Format haben: XXXX-XXXX-XXXX-XXXX.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Bezeichnungen und Verlinkungen der relevanten E-Mongolia-Auszüge:
| Mongolische Urkunde | E-Mongolia-Auszug |
| Geburtsurkunde | Төрсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERNCE OF BIRTH CERTIFICATE) |
| Namensänderungsbescheinigung | Овог, эцэг (эх)-ийн нэр, өөрийн нэр өөрчилсний лавлагаа |
| Ledigkeitsbescheinigung | Wenn die betroffene Person noch nie verheiratet war: Гэрлэсний бүртгэлгүй лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE PROVIDED TO UNMARRIED PERSON) Wenn die betroffene Person bereits verheiratet war und zum Zeitpunkt der Ausstellung geschieden/verwitwet ist: Гэрлэсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE OF UNMARRIED STATUS) |
| Eheurkunde | Гэрлэсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE OF MARITAL STATUS) |
| Ehescheidungsurkunde | Гэрлэлт дуусгавар болсны бүртгэлийн лавлагаа |
| Ehewiederherstellungsbescheinigung | Гэрлэлт сэргээсний бүртгэлийн лавлагаа |
| Sterbeurkunde | Нас барсны бүртгэлийн архивын лавлагаа |
| Notarielle Urkunde (z.B. Vollmacht) | Нотариатын үйлдэл гэрчлүүлсэн эсэх лавлагаа |
| Gerichtsentscheidung (z.B. Ehescheidung, Sorgerecht) | Zur Beantragung einer vom Gericht beglaubigten Kopie: Шүүхийн баримтын лавлагаа |
| Schulabschluss (weiterführende Schule) | |
| Studienbescheinigung | |
| Hochschulabschluss | Дээд боловсролын сургалтын байгууллагын дипломын тодорхойлолт |
| Bescheinigung über gezahlte Sozialversicherungsbeiträge | Нийгмийн даатгалын шимтгэл төлөлтийн талаарх тодорхойлолт |
| Handelsregisterauszug | |
| Führungszeugnis | Иргэний эрүүгийн хариуцлага хүлээж байгаа эсэх тодорхойлолт (гадаад хэлээр) (REFERENCE ON CIVIL CRIMINAL RECORDS) |
Andere ausländische Urkunden
Für Urkunden, die von einer anderen ausländischen Stelle ausgestellt worden sind, ist eine Echtheitsbestätigung in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.