Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Form, Echtheitsbestätigung und Übersetzung von Dokumenten

Artikel

Form

Urkunden (Personenstandsurkunden, Bildungs- und Berufsabschlüsse, Gerichtsentscheidungen) müssen im Original vorgelegt werden. Gerichtsentscheidungen können auch als Ausfertigung oder als vom Gericht beglaubigte Kopie und mit Rechtskraftvermerk (d.h. Bescheinigung des Gerichts, dass/seit wann die Entscheidung rechtskräftig (endgültig, unanfechtbar) ist) vorgelegt werden.

Echtheitsbestätigung

Folgende Urkunde brauchen keine förmliche Echtheitsbestätigung:

  • Urkunden, die von einer deutschen Stelle ausgestellt worden sind,
  • Urkunden, die von einer Stelle eines Staates der Europäische Union ausgestellt worden sind,
  • Urkunden, die von einer Stelle eines Vertragsstaat und im Format eines CIEC-Abkommens ausgestellt worden sind.

Urkunden, die von einer mongolischen Stelle ausgestellt worden sind, brauchen eine Echtheitsbestätigung in Form eines E-Mongolia-Auszugs (zusätzlich muss in bestimmten Fällen eine Überprüfung durch einen Kooperationsanwalt der Botschaft durchgeführt werden):

Mongolische UrkundeE-Mongolia-Auszug
GeburtsurkundeТөрсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERNCE OF BIRTH CERTIFICATE)
NamensänderungsbescheinigungОвог, эцэг (эх)-ийн нэр, өөрийн нэр өөрчилсний лавлагаа
LedigkeitsbescheinigungWenn die betroffene Person noch nie verheiratet war: Гэрлэсний бүртгэлгүй лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE PROVIDED TO UNMARRIED PERSON)

Wenn die betroffene Person bereits verheiratet war und zum Zeitpunkt der Ausstellung geschieden/verwitwet ist: Гэрлэсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE OF UNMARRIED STATUS)
EheurkundeГэрлэсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE OF MARITAL STATUS)
EhescheidungsurkundeГэрлэлт дуусгавар болсны бүртгэлийн лавлагаа
EhewiederherstellungsbescheinigungГэрлэлт сэргээсний бүртгэлийн лавлагаа
SterbeurkundeНас барсны бүртгэлийн архивын лавлагаа
Notarielle Urkunde (z.B. Vollmacht)Нотариатын үйлдэл гэрчлүүлсэн эсэх лавлагаа
Gerichtsentscheidung (z.B. Ehescheidung, Sorgerecht)Zur Beantragung einer vom Gericht beglaubigten Kopie: Шүүхийн баримтын лавлагаа
Schulabschluss (weiterführende Schule)

Бүрэн дунд боловсролын үнэмлэхийн тодорхойлолт

Studienbescheinigung

Их, дээд сургууль, коллежид суралцаж байгаа тодорхойлолт

Hochschulabschluss

Дээд боловсролын сургалтын байгууллагын дипломын тодорхойлолт

Bescheinigung über gezahlte SozialversicherungsbeiträgeНийгмийн даатгалын шимтгэл төлөлтийн талаарх тодорхойлолт
Handelsregisterauszug
FührungszeugnisИргэний эрүүгийн хариуцлага хүлээж байгаа эсэх тодорхойлолт (гадаад хэлээр) (REFERENCE ON CIVIL CRIMINAL RECORDS)

Urkunden, die von einem anderen Staat ausgestellt worden sind, brauchen eine Echtheitsbestätigung in Form einer Haager Apostille oder eines Legalisationsvermerk. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Die Echtheitsbestätigung muss im Original vorgelegt werden.

Übersetzung

Deutsch- und englischsprachige Urkunden und Echtheitsbestätigungen brauchen keine Übersetzung. Mongolisch- und anderssprachige Urkunden und Echtheitsbestätigungen brauchen eine Übersetzung. Die Übersetzung muss von einem von einem in Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten oder allgemein ermächtigten Übersetzer oder einem in der Mongolei registrieren Übersetzer erstellt sein.

Die Übersetzung muss im Original vorgelegt werden.

nach oben