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Übersetzung und Echtheitsbestätigung von Unterlagen

07.09.2026 - Artikel

Bestimmte Unterlagen müssen im Visumverfahren zusammen mit einer Übersetzung und ggf. einer Echtheitsbestätigung eingereicht werden. Prüfen Sie bitte anhand der folgenden Informationen, ob dies auch auf Ihren Antrag zutrifft.

Übersetzung

Für Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische erforderlich.

Die Übersetzung muss von einer Person stammen muss, die in Deutschland als Übersetzer öffentlich bestellt, allgemein beeidigt oder ermächtigt ist oder in der Mongolei Mitglied des Übersetzerverbands „Монголын Мэргэшсэн Орчуулагчдын Хөгжлийн Холбоо“ ist. Die Übersetzung muss beim Termin im Original eingereicht werden.

Echtheitsbestätigung

Für folgenden Unterlagen ist eine Echtheitsbestätigung erforderlich:

  • Personenstandsurkunden

  • Bildungs- und Berufsabschlüsse

  • Gerichtsentscheidungen

Die Echtheitsbestätigung muss beim Termin im Original eingereicht werden. Für Echtheitsbestätigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische erforderlich.

Deutsche Urkunden und CIEC-Urkunden

Für Urkunden, die von einer deutschen Stelle ausgestellt worden sind, und CIEC-Urkunden ist keine Echtheitsbestätigung erforderlich. Weitere Informationen zum Thema CIEC-Urkunden finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Mongolische Urkunden

Für Urkunden, die von einer mongolischen Stelle ausgestellt worden sind, ist eine Echtheitsbestätigung in Form eines E-Mongolia-Auszugs erforderlich. Der Auszug muss über die Webseite E-Mongolia abgerufen werden, darf bei Antragsstellung nicht älter als einen Monat sein und der Verifizierungscode (unten links unter dem QR-Code) muss folgendes Format haben: XXXX-XXXX-XXXX-XXXX.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Bezeichnungen und Verlinkungen der relevanten E-Mongolia-Auszüge:

Mongolische UrkundeE-Mongolia-Auszug
GeburtsurkundeТөрсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERNCE OF BIRTH CERTIFICATE)
NamensänderungsbescheinigungОвог, эцэг (эх)-ийн нэр, өөрийн нэр өөрчилсний лавлагаа
LedigkeitsbescheinigungWenn die betroffene Person noch nie verheiratet war: Гэрлэсний бүртгэлгүй лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE PROVIDED TO UNMARRIED PERSON)

Wenn die betroffene Person bereits verheiratet war und zum Zeitpunkt der Ausstellung geschieden/verwitwet ist: Гэрлэсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE OF UNMARRIED STATUS)
EheurkundeГэрлэсний бүртгэлийн лавлагаа (гадаад хэлээр) (REFERENCE OF MARITAL STATUS)
EhescheidungsurkundeГэрлэлт дуусгавар болсны бүртгэлийн лавлагаа
EhewiederherstellungsbescheinigungГэрлэлт сэргээсний бүртгэлийн лавлагаа
SterbeurkundeНас барсны бүртгэлийн архивын лавлагаа
Notarielle Urkunde (z.B. Vollmacht)Нотариатын үйлдэл гэрчлүүлсэн эсэх лавлагаа
Gerichtsentscheidung (z.B. Ehescheidung, Sorgerecht)Zur Beantragung einer vom Gericht beglaubigten Kopie: Шүүхийн баримтын лавлагаа
Schulabschluss (weiterführende Schule)

Бүрэн дунд боловсролын үнэмлэхийн тодорхойлолт

Studienbescheinigung

Их, дээд сургууль, коллежид суралцаж байгаа тодорхойлолт

Hochschulabschluss

Дээд боловсролын сургалтын байгууллагын дипломын тодорхойлолт

Bescheinigung über gezahlte SozialversicherungsbeiträgeНийгмийн даатгалын шимтгэл төлөлтийн талаарх тодорхойлолт
Handelsregisterauszug
FührungszeugnisИргэний эрүүгийн хариуцлага хүлээж байгаа эсэх тодорхойлолт (гадаад хэлээр) (REFERENCE ON CIVIL CRIMINAL RECORDS)

Andere ausländische Urkunden

Für Urkunden, die von einer anderen ausländischen Stelle ausgestellt worden sind, ist eine Echtheitsbestätigung in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

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