(Stand: 14.07.2021, 8:00 Uhr Ortszeit Ulan Bator)
Seit dem 8. Mai gilt die generelle Alarmbereitschaft Stufe „Orange“. Die Bewegungsfreiheit innerhalb von Ulan Bator ist nicht mehr grundsätzlich eingeschränkt. Masken-Tragepflicht gilt für den gesamten öffentlichen Raum, insbesondere in Behörden, aber auch in Geschäften. Bei Kontrollen können Bußgelder verhängt werden.
Aufgrund der erhöhten Infektionszahlen kann es dazu kommen, dass einzelne Aimags und/oder Sums die Einreise verweigern. Die Botschaft kann hierauf keinen Einfluss nehmen.
Das mongolische Außenministerium hat der Botschaft mitgeteilt, dass Tickets für Sonder-/Charterflüge der mongolischen Regierung direkt bei der durchführenden Airline (je nach Destination) gebucht werden können. Eine Anmeldung über Botschaft und Außenministerium ist damit nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen, insbesondere zu den gültigen Einreisebestimmungen, Flügen und Quarantäneunterkünften, finden Sie auch unter www.consul.mn.
Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr: sämtliche internationale Linienflugverbindungen von und nach Ulan Bator sind seit dem 11.3.2020 eingestellt. Dies betrifft alle Linienflüge der nationalen Airline MIAT sowie alle internationalen Carrier, die die Mongolei anfliegen. Die Sperre gilt auch für den internationalen Eisenbahn- und Straßenverkehr. Es besteht faktisch eine befristete Ein- bzw. Ausreisesperre.
Ausgenommen von der Einreisesperre sind (abgesehen von mongolischen Staatsangehörigen) ausländische Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei sowie solche mit mongolischen Ehepartnern und die gemeinsamen Kinder. Dies garantiert jedoch nicht, dass eine Rückkehr in die Mongolei mit einem von der mongolischen Regierung durchgeführten Sonderflug auch tatsächlich möglich ist.
- Alle Reisende (außer Kinder unter 5 Jahren) müssen einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf.
- Nach Einreise ist für nicht vollständig gegen Covid-19 geimpfte Reisende eine siebentägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung vorgeschrieben, während der ein Covid-19-Test durchgeführt wird. Fällt dieser Test negativ aus, folgt eine vorgeschriebene 7tägige Isolierung in der eigenen Wohnung.
- Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss grundsätzlich - ungeachtet des Impfstatus - für 14 Tage in Quarantäne, während der zwei Tests durchgeführt werden. Auch hier schließt sich dann eine 7tägige Isolierung im eigenen Haus an. Der Botschaft liegt noch keine Liste vor, welche Länder als Virusvariantengebiete gelten.
- Wer bereits innerhalb der letzten 4 Monate von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist und/oder mindestens 14 Tage vor Einreise die zweite Dosis der Covid-19-Impfung erhalten hat und dies nachweisen kann, muss sich nicht in Quarantäne begeben, sondern nur für 7 Tage zuhause isolieren.
Es wird weiterhin dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) unter https://elefand.diplo.de einzutragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Einreise nach Deutschland aus der Mongolei
Aktuelle Informationen zur Einreise nach Deutschland und evtl. Quarantänebestimmungen finden Sie hier.
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Die obigen Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der deutschen Botschaft. Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen der Vorschriften kann aber keine Gewähr für die Vollständigkeit und Gültigkeit dieser Informationen übernommen werden.