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Bevollmächtigung zur Vertretung im Antragsverfahren

07.09.2026 - Artikel

Volljährige Antragsteller können eine andere volljährige, geschäftsfähige Person zur Vertretung im Antragsverfahren bevollmächtigen. Sorgeberechtigte Eltern können auch für das Visumverfahren ihrer Kinder eine Person zur Verfahrensvertretung bevollmächtigen.

Folgende Unterlagen müssen beim Termin persönlich vom Vollmachtgeber eingereicht werden:

Alternativ kann der Vollmachtgeber die Unterlagen auch nach seinem Termin über das Kontaktformular („Visa - Anfrage/Nachreichung zu laufendem Antrag“) unter Angabe der Passnummer und der im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse nachreichen. Ansonsten muss das Formular mit beglaubigter Unterschrift einer deutschen Stelle eingereicht werden.


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