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Bevollmächtigung zur Vertretung im Antragsverfahren

29.01.2026 - Artikel

Erwachsene (Personen über 18 Jahre) müssen Ihr Visum selbst beantragen.

Für Kinder (Personen unter 18 Jahre) muss sein gesetzlicher Vertreter (i.d.R. die sorgeberechtigten Eltern) das Visum beantragen. Zum Nachweis der gesetzlichen Vertretung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde des Kindes (im Original, ggf. mit Echtheitsbestätigung und Übersetzung)
  • Reisepass/Ausweisdokument mit Lichtbild der sorgeberechtigten Eltern (im Original)

Zusätzlich:

  • Wenn es eine Gerichtsentscheidung zum Sorgerecht oder zur gesetzlichen Vertretung (Betreuer, Vormund, Pfleger) gibt: Gerichtsentscheidung
  • Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil verstorben ist: Sterbeurkunde
  • Wenn ein/beide sorgeberechtigten Elternteile das Visum nicht persönlich beantragen: Einverständniserklärung und Vollmacht (Unterschriften müssen von einer deutschen Stelle beglaubigt sein, müssen im Original vorgelegt werden)


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