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Bevollmächtigung zur Vertretung im Antragsverfahren
Volljährige Antragsteller können eine andere volljährige, geschäftsfähige Person zur Vertretung im Antragsverfahren bevollmächtigen. Sorgeberechtigte Eltern können auch für das Visumverfahren ihrer Kinder eine Person zur Verfahrensvertretung bevollmächtigen.
Folgende Unterlagen müssen beim Termin persönlich vom Vollmachtgeber eingereicht werden:
Formular „Vollmacht zur Vertretung im Visumverfahren“ bzw. Formular „Vollmacht zur Vertretung im Visumverfahren von Kindern“, vom Vollmachtgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original
Amtliche Lichtbildausweise (z.B. Reisepass, Personalausweis) vom Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten als einfache Kopie
Alternativ kann der Vollmachtgeber die Unterlagen auch nach seinem Termin über das Kontaktformular („Visa - Anfrage/Nachreichung zu laufendem Antrag“) unter Angabe der Passnummer und der im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse nachreichen. Ansonsten muss das Formular mit beglaubigter Unterschrift einer deutschen Stelle eingereicht werden.