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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

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Reisen Sie sicher!

Allgemeine Hinweise

Die Mongolei ist ein grundsätzlich sicheres, aber vor allem für Individualreisende schwieriges Reiseland. Bitte lesen Sie vorab die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes und befolgen Sie die dort und in einschlägigen Reiseführern gemachten Ratschläge.

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Weitere Informationen hierzu finden sie hier.

Der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung und einer Reiserückholversicherung (für Leben und Tod) wird dringend angeraten.

Weiterhin empfiehlt sich, eine Kopie des Reisepasses sowie des Führerscheins entweder als Scan in einer Cloud abzulegen oder in Papierform mitzuführen.

Erreichbarkeit in Notfällen

Die Botschaft kann in folgenden Fällen Unterstützung leisten

  • Bei Passverlust kann ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Dieser Reiseausweis kann nicht zur Weiterreise in andere Länder verwendet werden! Bitte beachten Sie, dass ohne Identitätsnachweis keine Reiseausweise ausgestellt werden können. Hier finden Sie alle Informationen zur Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland
  • Bei Diebstahl oder Verlust von Wertsachen kann die Botschaft helfen, Kontakt zu Freunden und Verwandten in Deutschland herzustellen, die dem/der Betroffenen über Agenturen wie Western Union Geld schicken können.
  • Die Botschaft kann Kontakt zu Anwälten oder Ärzten/Krankenhäusern herstellen. Bitte beachten Sie, dass sprachmittlerische Tätigkeiten nur in Ausnahmefällen gewährleistet werden können!
  • Wenn Sie verhaftet wurden, haben Sie Anspruch darauf, dass die Botschaft von Ihrer Inhaftierung informiert wird und Mitarbeiter der Botschaft Sie regelmäßig besuchen, um sicherzustellen, dass Sie rechtstaatlich behandelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keinen Einfluss auf evtl. Gerichtsverfahren hat.

Die Botschaft kann in folgenden Fällen keine Unterstützung leisten

  • Beschaffung von Visa für die Mongolei oder Drittstaaten
  • Rechtsauskünfte zum mongolischen Recht, z.B. Aufenthaltsrecht
  • Bezahlung von Rechnungen und Hotelkosten
  • Beschaffung, Umbuchung oder Bezahlung von Flug- oder Zugtickets

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