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Reisepass für Minderjährige
Seit dem 01.01.2024 können Kinder und Jugendliche ausschließlich biometrische Pässe beantragen. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) gestellt werden müssen.
Allgemeine Hinweise
Europapässe (biometrische Reisepässe) und Personalausweise können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur noch persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen oder Personalausweisen ist nicht mehr möglich. Der Druck erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.
Den bisherigen Reisepass oder Personalausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre.
Alle Passanträge müssen persönlich von ELTERN und KIND nach Terminvereinbarung gestellt werden. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich.
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/ Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn das Kind dringend reisen muss und das Dokument noch gültig ist.
Wichtige Information bei Erstpässen: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung notwendig. Bitte nehmen Sie daher vorher Kontakt zur Passstelle der Botschaft auf.
Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung werden benötigt:
(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)
- Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt)
- zwei aktuelle biometrische Passfotos
- letzter deutscher Reisepass (entfällt bei Erstbeantragung) und eine leserliche Kopie der Datenseite dieses Passes
- Unterschriftserfordernisse:
- Bei nichtehelich geborenen Kindern, wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, grundsätzlich von beiden Elternteilen.
- Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat, sonst beide Elternteile. Bitte entsprechenden Sorgerechtsbeschluss vorlegen.
- Bei ehelich geborenen Kindern grundsätzlich von beiden Elternteilen.
- Sofern einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, kann in Ausnahmefällen auf dessen Vorsprache verzichtet werden. In diesem Fall sind die Zustimmung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung eines Reisedokuments für das Kind, sowie dessen Reisepasskopie beides in beglaubigter Form vorzulegen. Wichtig: Beglaubigungen werden nur anerkannt, wenn diese von einer deutschen öffentlichen Stelle (z.B. Inlandsbehörde, deutsche Auslandsvertretung, deutscher Honorarkonsul) vorgenommen wurden.
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Geburtsurkunde des Kindes mit Angaben der Eltern (Falls nicht in Deutsch oder Englisch zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche)
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Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern/ des Elternteils
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bei Einbürgerung im Ausland (der Eltern und/ oder des Kindes): ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
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ansonsten Nachweis zum Aufenthaltsstatus in der Mongolei für Eltern und Kind
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falls zutreffend: Scheidungsurteil der Eltern; Sterbeurkunde eines Elternteils
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aktueller Adressnachweis der Eltern für die Mongolei (z.B. Mietvertrag, Strom-/ Gasrechnung)
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Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes (nur nötig, wenn im letzten Pass/ Ausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist. Entfällt, wenn das Kind noch nie in Deutschland gelebt hat.)
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bei Namenserklärung des Kindes bzw. eines Elternteils nach Eheschließung im Ausland bitte die Bescheinigung über die Namenserklärung mitbringen
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falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde des Kindes bzw. des deutschen Elternteils
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bei Kindern nicht verheirateter Eltern die Geburtsurkunde der Mutter
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich, und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Gebühren
Die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses richten sich nach den Vorschriften der Passverordnung (PassV). Die Gebühren sind bei Antragstellung in mongolischen Tugrik in bar zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle zu entrichten.
Antragsteller ab 24 Jahre |
Antragsteller unter 24 Jahre |
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Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland |
€ 101,00 |
€ 68,50 |
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten |
€ 22,00 |
€ 22,00 |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Amtsbezirk) |
€ 70,00 |
€ 37,50 |
Zuschlag für Express-Pässe |
€ 32,00 |
€ 32,00 |
Vorläufiger Reisepass |
€ 70,00 |
€ 70,00 |
Zuschlag für den vorläufigen Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit |
€ 26,00 |
€ 26,00 |
Passfotos
Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm und nicht größer als 36 mm sein. Das Gesicht muss auf dem Foto zentriert sein. Bitte schauen Sie mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera. Lächeln ist ausnahmsweise nicht erwünscht. Das Gesicht muss scharf, kontrastreich und klar sein. Reflexionen oder Schatten im Gesicht oder im Hintergrund sowie rote Augen sind zu vermeiden. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein und einen Kontrast zum Gesicht und den Haaren aufweisen (idealerweise neutral grau). Reflexionen auf Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Das Brillengestell darf die Augen nicht verdecken. Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.