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Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland

16.04.2024 - Artikel

Nach §16f AufenthG kann einem Ausländer ein Visum zum Zweck des Besuchs eines Intensivsprachkurses erteilt werden. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass durch Besuch der Sprachkurse die deutsche Sprache erlernt werden soll. Zu unterscheiden ist zwischen studienvorbereitenden Sprachkursen sowie sonstigen Sprachkursen. Informationen zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs finden Sie hier.

Terminbuchung

Für die Abgabe Ihres Antrages benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie ganz einfach über unsere Webseite buchen.

Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!

Die Botschaft arbeitet im Bereich der nationalen Visa bei der Terminvergabe nicht mit anderen Dienstleistern, Vermittlern oder sonstigen Agenturen zusammen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zum Terminsystem der Botschaft und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist ausschließlich die von der Botschaft bei Ihrer Vorsprache erhobene Visumgebühr fällig. Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter, und die Terminbuchung sind gebührenfrei.

Antragsbegleitende Unterlagen

  • Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs mit mind. 18 Wochenstunden mit Angaben zu Kursort, Kursdauer, Anzahl der Wochenstunden, Bestätigung der Bezahlung der Kursgebühr
  • Bestätigung der Sprachschule über den Präsenzunterricht
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers
  • Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse
  • falls Sie für die Dauer des Sprachkurses das Studium oder die berufliche Tätigkeit unterbrechen: Studienbescheinigung und Bestätigung der Universität/des aktuellen Arbeitgebers über die Beurlaubung
  • tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Sprachkurs mit Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise, gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für die gesamte Dauer des Aufenthalts
  • Visumgebühr: Die Visumgebühr in Höhe von 75€ ist bei Antragstellung in bar zum aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle in Mongolischen Tugrik zu entrichten

Finanzierung

Für die Teilnahme an einem Sprachkurs sind finanzielle Mittel in Höhe von 1027€/Monat nachzuweisen. Der Nachweis der Finanzierung ist für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts zu erbringen.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

Stipendienbescheinigung einer Stiftung bzw. einer öffentlichen, deutschen Einrichtung (falls das Stipendium niedriger als die nachzuweisende Summe ist, muss der Differenzbetrag entsprechend den folgenden Alternativen nachgewiesen werden)

oder

Förmliche Verpflichtungserklärung für einen Sprachkursaufenthalt gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen

oder

Nachweis eines Guthabens auf einem deutschen Sperrkonto mit dem entsprechenden monatlichen Verfügungsbetrag für die geplante Aufenthaltsdauer bzw. für das erste Jahr des Studiums. Siehe dazu der Hinweis zum Sperrkonto.


Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

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