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Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise

15.04.2024 - Artikel

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.

Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Die geltenden Regelsätze je nach Visum-Kategorie können Sie den Informationen zu Ihrem gewünschten Aufenthaltszweck entnehmen.
  • Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen. Den jeweiligen Betrag können Sie den entsprechenden Info-Seiten der Webseite entnehmen.
  • Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten erfolgen. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde. Der Sperrbegünstigte hat keinen Zugriff auf das Sperrkonto.

Grundsätzlich sind alle Anbieter von Sperrkonten zulässig. Dem Auswärtigen Amt ist es nicht möglich, einzelne Anbietende von Sperrkonten zu benennen oder empfehlen.


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