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Visum zur Aufnahme eines Studiums, zur Studienvorbereitung oder als Studienbewerber

11.04.2024 - Artikel

Sie können das Visumverfahren beschleunigen, indem Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig gemäß den Merkblättern vorbereiten. Je besser Sie Ihren Antrag vorbereiten, desto schneller erfolgt die Bearbeitung. Es ist ein allgemein bekanntes Problem, dass die Zeit zwischen Erhalt des Zulassungsbescheids und Beginn des Studiums für ausländische Studenten häufig knapp bemessen ist. Viele Studenten stehen vor dem Problem, dass die Visumerteilung erst kurz vor Beginn des Semesters erfolgt. Falls Ihr Studium bereits in wenigen Tagen beginnt und Sie noch nicht zur Visumerteilung vorgeladen wurden, teilen Sie Ihrer Universität mit, dass Sie nicht rechtzeitig zum Studienbeginn anreisen können. Kaufen Sie Ihr Flugticket aus diesem Grund auch erst nach Erhalt des Visums, um Umbuchungs- oder Stornierungskosten zu vermeidenAusländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Antragstellung.

Antragsbegleitende Unterlagen Studium/ Studienkolleg (§16b AufenthG)

  • unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Fachhochschule/ Universität oder
  • unbedingter Zulassungsbescheid eines deutschen Studienkolleg
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers
  • Nachweise über bereits erworbene Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache durch Vorlage des Deutschen Sprachdiploms (DSD) oder alternativ durch Vorlage eines Sprachzertifikats eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters (in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Antragsbegleitende Unterlagen studienvorbereitender Sprachkurs (§16b AufenthG)

  • Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs mit mind. 18 Wochenstunden (einschließlich Zahlungsnachweis)
  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. bedingter Zulassungsbescheid
  • Bestätigung der Sprachschule über den Präsenzunterricht
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers
  • falls zutreffend: Nachweise über bereits erworbene Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (für Deutsch: in der Regel DSH-Prüfung oder TestDaF, für Englisch: IELTS-Zertifikat)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit konkreten Angaben zum geplanten Studium mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache

Antragsbegleitende Unterlagen Studienbewerbung (§17 AufenthG)

  • Studienplatzvormerkung einer Fachhochschule/Universität oder
  • Bewerberbestätigung oder
  • Endgültige Mitteilung von UNI ASSIST oder
  • Einladung zur Teilnahme am Aufnahmetest zum Studienkolleg
  • Nachweise zur vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zum geplanten Studium mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers

Finanzierung

Studierende müssen finanzielle Mittel in Höhe von 934 Euro/netto pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer bzw. einer geplanten Aufenthaltsdauer von über einem Jahr von 11.208 Euro für das gesamte erste Jahr.

Studienbewerber weisen 1027 Euro/netto pro Monat nach. Zu Studienbewerberzwecken dürfen Sie sich maximal 9 Monate in Deutschland aufhalten, daher muss die Finanzierung in Höhe von 9.243 Euro/netto nachgewiesen werden.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

  • Stipendienbescheinigung einer Stiftung bzw. einer öffentlichen, deutschen Einrichtung (falls das Stipendium niedriger als die nachzuweisende Summe ist, muss der Differenzbetrag entsprechend den folgenden Alternativen nachgewiesen werden)

oder

  • Förmliche Verpflichtungserklärung für einen Studienaufenthalt gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen

oder

  • Nachweis eines Guthabens auf einem deutschen Sperrkonto mit dem entsprechenden monatlichen Verfügungsbetrag für die geplante Aufenthaltsdauer bzw. für das erste Jahr des Studiums. Siehe dazu der Hinweis zum Sperrkonto.

Bei Aufnahme eines kostenpflichtigen Studiums an einer Privatuniversität sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Kostenplan, aus welchem die Studiengebühren für das erste Jahr hervorgehen,
  • Rechnung/ Beleg der Universität über bereits erfolgte Anzahlung(en)
  • Überweisungsbeleg(e) bereits erfolgter Anzahlung(en)
  • MNG Bankbescheinigung mit entsprechendem Guthaben für die offenen Studiengebühren des ersten Studienjahres

weitere Unterlagen

  • Krankenversicherung: Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Bei Antragstellung muss daher ein Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung für Studierende /Studienbewerber für den offenen Zeitraum werden.
  • Visumgebühr: Die Visumgebühr in Höhe von 75€ ist bei Antragstellung in bar zum aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle in Mongolischen Tugrik zu entrichten.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist von Antrag zu Antrag unterschiedlich. Sobald Ihr Antrag der Auslandsvertretung vollständig vorliegt, prüft die Auslandsvertretung, ob Sie alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und das Visum grundsätzlich erteilt werden kann. Kommt die Auslandsvertretung zu einem positiven Ergebnis, wird die innerdeutsche Ausländerbehörde beteiligt, die ebenso die Erteilungsvoraussetzungen prüfen und ihre Zustimmung zur Erteilung des Visums geben muss. Die Ausländerbehörde kann in der Regel im Schweigefristverfahren beteiligt werden, d.h. die Zustimmung der Ausländerbehörde gilt als erteilt, wenn sie die Frist nicht innerhalb von 23 Tagen unterbricht.
Die Schweigefrist beginnt, sobald die Auslandsvertretung Ihren Antrag vorgeprüft hat und zu dem Entschluss gekommen ist, dass das Visum grundsätzlich erteilt werden kann. Die Schweigefrist kann nicht beginnen, solange Ihr Antrag unvollständig ist. Wurden Sie bei Ihrer Vorsprache gebeten, weitere Unterlagen nachzureichen, beginnt die Frist erst, wenn Sie das letzte fehlende Dokument eingereicht haben und die Auslandsvertretung es geprüft hat. Die Auslandsvertretung kann im Laufe des Verfahrens keine Auskunft geben und nicht beeinflussen, ob und wann die Zustimmung der Ausländerbehörde eingehen wird bzw. ob die Ausländerbehörde die Schweigefrist unterbrechen wird. In Einzelfällen ist möglich, dass die Ausländerbehörde die Schweigefrist noch am 22. Tag unterbricht. In einem solchen Fall würde sich die Bearbeitung des Antrags verzögern, bis die Ausländerbehörde ihre Zustimmung aktiv erteilt hat. Wie schnell eine Ausländerbehörde einen Antrag bearbeitet und ihre Stellungnahme dazu abgibt, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Ausländerbehörden an beliebten Studienstandorten, die eine Vielzahl von Anträgen bearbeiten müssen, benötigen in der Regel länger für die Bearbeitung eines Antrags.

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