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Freiwilligendienst

10.04.2024 - Artikel

Insgesamt leisten in Deutschland rund 100.000 Menschen jährlich einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst, etwa im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) einschl. weltwärts Süd-Nord, oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

Allgemeine Informationen zu Freiwilligendiensten

Ziele des Aufenthalts sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb. Für die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes oder Jugendfreiwilligendienstes muss vor Einreise ein Visum beantragt werden. Die Ableistung eines Freiwilligendienstes gilt rechtlich als Beschäftigung in Deutschland, diese richtet sich für den Europäischen Freiwilligendienst nach §19 e AufenthG. Für eine Beschäftigung im Rahmen eines BFD, FÖJ oder FSJ kann ein Visum gemäß § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV erteilt werden.

Für Freiwilligendienste gelten verschiedene Altersgrenzen.

  • FSJ/FÖJ (Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr) bis Vollendung des 27. Lebensjahres. Weltwärts und Süd-Nord können bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres geleistet werden.
  • Der BFD (Bundesfreiwilligendienst) ist ohne Altersbegrenzung.
  • Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) kann vom vollendeten 17. Lebensjahr bei Dienstbeginn bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Träger geleistet werden.

Für die vorzulegenden Verträge/Vereinbarungen gilt für den Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.

Jugendfreiwilligendienst (FSJ und FÖJ): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

Mögliche Einsatzplätze

  • BFD/FSJ/weltwärts Süd-Nord in „klassischen“, sozialen Einsatzbereichen wie insbesondere die Arbeit mit alten, kranken und behinderten Menschen, Kindern und Jugendlichen;
  • BFD/FSJ/weltwärts Süd-Nord in der Kultur, im Sport, in der Denkmalpflege;
  • BFD/FÖJ/weltwärts Süd-Nord im Natur- und Umweltschutz, in der Landschafts-, Forst-, Gewässer- und Tierpflege, in der ökologischen Landwirtschaft und im Gartenbau, in der Umweltbildung, Umweltinformation und -kommunikation;
  • weltwärts Süd-Nord im entwicklungspolitischen Bildungsbereich;
  • EFD (bzw. ESK) in allen Bereichen, in denen ein Freiwilliger dem Gemeinwohl dienend und arbeitsmarktneutral eingesetzt werden kann (z.B. im Umweltbereich, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder auch Theater- oder Radioprojekte, etc.).

Terminbuchung

Für die Abgabe Ihres Antrages benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie ganz einfach über unsere Webseite buchen.

Antragsbegründende Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende, zusätzliche Unterlagen mit:

  • Unterschriebener Vertrag/ Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland (Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.)
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls zutreffend: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung, Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers
  • tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Freiwilligendienst und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden, mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • falls zutreffend: Nachweis über bereits erworbene deutsche Sprachkenntnisse oder Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werden.
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise bis zur Aufnahme des Freiwilligendiensts); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!.
  • Visumgebühr: Die Visumgebühr in Höhe von 75€ ist bei Antragstellung in bar zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle in Mongolischen Tugrik zu entrichten.

Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.



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