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Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung
Nach § 16a AufenthG kann einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden, die eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren vorsieht.
Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. So haben Sie Möglichkeit, eine schulische oder eine betriebliche Berufsausbildung zu absolvieren. Weiterführende Informationen zu einem Aufenthalt zur Aufnahme einer Berufsausbildung finden Sie auch im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte im Ausland.
Für die Abgabe Ihres Visumantrages benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie ganz einfach über unsere Webseite buchen.
Antragsbegründende Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende, zusätzliche Unterlagen mit:
- unterschriebener, konkreter Ausbildungsvertrag mit Angaben zu Ausbildungsberuf, Gehalt und Arbeitszeiten
- ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit im Original (Deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit/ZAV bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich)
- vom Arbeitgeber unterschriebener, zeitlich gestaffelter Ausbildungsplan
- Anmeldung zur Berufsschule
- Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 (Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters oder Deutsches Sprachdiplom (DSD))
- falls die Sprachkenntnisse erst nach Einreise erworben werden sollen: Nachweis eines ausbildungsvorbereitenden bzw. berufsbezogenen Sprachkurses vor Beginn der Ausbildung
- Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
- falls zutreffend: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung, Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers
- tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Ausbildung mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.)
- Visumgebühr: Die Visumgebühr in Höhe von 75€ ist bei Antragstellung in bar zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle in Mongolischen Tugrik zu entrichten.
Nachweise zur Finanzierung
Falls Ihre Ausbildungsvergütung gem. Ausbildungsvertrag weniger als 927 Euro pro Monat beträgt, ist der Differenzbetrag für das erste Ausbildungsjahr in Form eines alternativen Finanzierungsnachweises zu erbringen.
Soweit Logis von Dritten übernommen wird, kann der entsprechende Betrag in Abzug gebracht werden.
Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt geführt werden:
förmliche Verpflichtungserklärung mit dem Aufenthaltszweck Ausbildung gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen, nicht älter als 6 Monate oder
- Nachweis des Differenzbetrages auf einem deutschen Sperrkonto mit einem monatlichen Verfügungsbetrag in Höhe des Fehlbetrags oder
- Arbeitsvertrag für eine von der Berufsausbildung unabhängige Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche
Sonstige Hinweise
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.
Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.