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Au-pair

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Au-pairs aus Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel. Dieser muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Form eines Visums beantragt werden.

Allgemeine Informationen zum Au-pair Aufenthalt

Über die Au-Pair-Beschäftigung erhalten Sie die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Unterbringung und Beschäftigung in einer Gastfamilie in Deutschland Ihre deutschen Sprachkenntnisse zu vervollkommnen und dabei Deutschland kennen zu lernen.
Der Au-Pair-Aufenthalt muss mindestens 6 Monate und darf maximal 12 Monate betragen. Eine Verlängerung oder Wiederholung des Au-Pair-Aufenthaltes ist nicht möglich.

  • Deutsche Sprachkenntnisse: Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Visums. Das bedeutet, dass Sie bereits bei Antragstellung über ein gutes Hörverständnis verfügen und in der Lage sein müssen, einfache Dialoge auf Deutsch zu führen.
  • Altersgrenze: Bei Beginn der Au-Pair-Beschäftigung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Antragstellung muss vor Erreichen des 27. Lebensjahrs erfolgen.
  • Bewerbung und Vermittlung: Sie können eine Au-Pair-Vermittlungsagentur nutzen oder sich selbst um eine Stelle bei einer Gastfamilie bemühen. In der Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wenn in der Gastfamilie Deutsch nur als Familiensprache gesprochen wird, kann das Visum nur erteilt werden, wenn Sie nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Verwandte kommen nicht als Gasteltern in Frage. Die Adressen von Au-pair-Agenturen, die das im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragene Gütezeichen „Au-Pair“ führen dürfen, finden Sie hier. Die Tätigkeit als Au-Pair gilt gem. § 19c (1) AufenthG i.V.m. § 12 BeschV als Beschäftigung in Deutschland.

Über die gegenseitigen Rechte und Pflichten müssen Sie und Ihre Gastfamilie einen schriftlichen Vertrag abschließen. Neben den im Vertrag bestimmten Pflichten müssen Sie keine weiteren Aufgaben übernehmen, wenn Sie dies nicht ausdrücklich wollen. Kommt es zwischen Ihnen und Ihrer Gastfamilie diesbezüglich zu einer Konfliktsituation, zögern Sie bitte nicht, sich bei den deutschen Behörden zu melden und um Hilfe zu bitten.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie weiterführende Informationen zu einem Aufenthalt in Deutschland als Au-pair.

Antragsbegründende Unterlagen

  • von der Gastfamilie und von Ihnen unterschriebener Au-Pair-Vertrag im Original (bei Vermittlung durch eine mit RAL zertifizierte Agentur genügt eine Kopie des Au-Pair-Vertrags)
  • Von den Gasteltern ausgefüllter Fragebogen für die Gastfamilie
  • formloses Einladungsschreiben der Gasteltern
  • erweiterte Meldebescheinigung der Gasteltern, in der auch die zu betreuenden Kinder aufgeführt sind
  • Kopien der Pässe der Gasteltern
  • Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 (erfolgt durch Vorlage eines Zertifikats eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters oder alternativ durch Vorlage des Deutschen Sprachdiploms (DSD). Die Vorlage des Zertifikates kann entfallen, wenn bei Antragstellung im mündlichen Gespräch Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, die deutlich über Grundkenntnisse hinausgehen. Das Zertifikat kann während der Bearbeitungsdauer des Antrages nachgereicht werden, in der Regel wird dafür eine Frist gesetzt.)
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls zutreffend: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung, Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers
  • tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Au-pair-Aufenthalt und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden, mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Krankenversicherung: Bei der Antragstellung muss ein Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung für Au-Pairs, gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum für den Zeitraum von 1 Jahr vorgelegt werden.
  • Visumgebühr: Die Visumgebühr in Höhe von 75€ ist bei Antragstellung in bar zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle in Mongolischen Tugrik zu entrichten.

Zusätzlich zum Antrag ist schriftlich zu bestätigen, dass Sie die Informationen der Bundesanstalt für Arbeit zur Au-pair-Tätigkeit erhalten und auch verstanden haben.

Diese Empfangsbestätigung fügen Sie bitte ausgedruckt und unterschrieben Ihrem Antrag bei.

Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Terminbuchung

Für die Abgabe Ihres Antrages benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie ganz einfach über unsere Webseite buchen.

Rechte und Pflichten als Au-pair

Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in dieser Handreichung.


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