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Messen und Konferenzen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen-Visum, inkl. unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m § 53 AufenthG
- aktuelles biometrisches Passfoto: in Farbe, Größe 35x45 mm, weißer oder hellgrauer Hintergrund
- Reisepass: gültig bis mindestens drei Monate nach dem Ende der geplanten Reise, Pass muss die Unterschrift des Antragstellers tragen und noch mindestens zwei freie Seiten beinhalten. Alte Pässe, die frühere Schengenvisa enthalten, sollen ebenfalls beigelegt werden.
- Kopie des Datenblatts und der Pass-Seite mit Unterschrift des Passinhabers
- Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengen-Visa mit Ein- und Ausreisestempeln
Nachweis des Reisezwecks
- kurze Beschreibung des Reisezwecks/ Reiseplan in deutscher oder englischer Sprache
- Nachweis der Unterkunft für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts (Hotelbuchungen etc.)
- Messebesuche: Einladungsschreiben des Messeveranstalters aus dem der Namen und der Firmenname des Antragstellers, sowie der Ort und Veranstaltungszeitraum der Messe hervorgehen , Eintrittskarte für die Messe, oder falls zutreffend Ausstellerausweis, Nachweis über die Buchung eines Ausstellungsstandes, Nachweis über die Bezahlung eines Messestandes
- Konferenzen: Einladungsschreiben des Veranstalters aus dem der Namen und der Firmenname des Antragstellers, sowie der Ort und Veranstaltungszeitraum hervorgehen
Wenn eine einladende Firma die Kosten für Ihren Aufenthalt und/oder Ihre Unterkunft übernimmt, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Deutschland: durch die örtliche deutsche Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung ODER Erklärung der Kostenübernahme nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz (in diesem Fall soll zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister und eine Kopie des Ausweisdokuments des Firmeninhabers vorgelegt werden)
- andere Schengenländer: je nach gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Zielland können ebenfalls förmliche Verpflichtungserklärungen abgegeben werden
Einladungen/Verpflichtungserklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Reise nicht älter als 6 Monate sein.
Wenn die einladende Firma die Kosten Ihres Aufenthalts nicht übernimmt, kann auch die entsendende Firma die Kosten Ihres Aufenthalts tragen. In diesem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erklärung Ihres Arbeitgebers zu Kostenübernahme
- Registerauszug aus dem mongolischen Handelsregister
- aktueller Kontoauszug mit Geldbewegungen der letzten 3 Monate mit Endsaldo, Stempel und Unterschrift der Bank und maximal vor zwei Wochen ausgestellt
eigene Finanzierung der Reise
- aktueller Kontoauszug mit Geldbewegungen der letzten 3 Monate mit Endsaldo, Stempel und Unterschrift der Bank und maximal vor zwei Wochen ausgestellt
- zusätzlich falls zutreffend: sonstige Einkommens- und Vermögensnachweise (Rente, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte)
weitere Unterlagen
- Beschäftigte: Unterschriebenes und gesiegeltes Arbeitgeberschreiben auf Firmenpapier mit Adresse und Kontaktdaten der Firma; Name, Position, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Höhe des Verdienstes des Antragstellers, sowie Dauer der Freistellung vom Dienst, Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausdruck von Tutsmashin)
- Selbstständige: Nachweise über die berufliche Tätigkeit des Antragstellers (Registerauszug aus der der Name des Inhabers hervorgeht) Steuernachweis, Kontoauszug der Firma (letzte 3 Monate), Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausdruck von Tutsmashin)
Studierende: Original der Studienbescheinigung mit Angaben über Art des Studiums, Studienjahr, Reststudienzeit UND falls die Reise im laufenden Semester stattfindet: Original der Bescheinigung über Unterrichtsbefreiung im Reisezeitraum
Schüler*innen: Original der Schulbescheinigung UND falls die Reise im laufenden Schuljahr stattfindet: Original der Bescheinigung über Schulbefreiung im Reisezeitraum
- Falls zutreffend: Original und Kopien von Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, gegebenenfalls gültiger Reisepass (Original + Kopie der Personaldatenseite) des Ehepartners
- Falls zutreffend: Belege für Immobilienbesitz, Belege für sonstige Vermögenswerte
- Fahrscheine, Flugtickets: Reservierung für Hin- und Rückflugticket für die Reise in den Schengenraum; falls zutreffend Fahrscheine/Flugtickets für Reisen innerhalb des Schengenraums
- Reisekrankenversicherung: gültig für das gesamte Schengengebiet, Mindestdeckung 30 000 EUR, für die gesamte Länge des geplanten Aufenthaltes, 1 Kopie des Versicherungsnachweises
minderjährige Antragsteller*innen:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie der Personaldatenseite des Passes der Sorgeberechtigten
- Unterschrift der Sorgeberechtigten ( Vater und Mutter müssen beide persönlich bei der Antragstellung anwesend sein und den Visumsantrag unterschreiben, sollte nur ein Elternteil oder andere Personen das Sorgerecht besitzen, müssen entsprechende Nachweise (Gerichtsentscheidung, Sterbeurkunde) vorgelegt werden)
- falls zutreffend: Kopien der gültigen Schengenvisa der Begleitperson / mitreisenden Eltern / des mitreisenden Elternteils
- falls Minderjährige mit nur einem Elternteil, in Begleitung einer dritten Person oder alleine reisen: Original + Kopie einer notariellen Erklärung mit Übersetzung der nicht mitreisenden Eltern, die die Ausreise in den Schengenraum mit Begleitperson oder alleine im gesamten Gültigkeitszeitraum des beantragten Visums genehmigt
Bitte sortieren Sie die Dokumente in der oben genannten Reihenfolge.