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Reisepass für Minderjährige

29.08.2019 - Artikel

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen: Biometrische Pässe und Kinderreisepässe. Eine Erläuterung der Unterschiede finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) gestellt werden müssen.

Mögliche Passarten

1) Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind für 6 Jahre gültig und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.

2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von 2 Tagen ausgestellt. Kinderreisepässe sind 1 Jahr lang gültig und werden höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Danach muss ein biometrischer Reisepass beantragt werden.

Alle Pässe müssen persönlich (beide Elternteile und Kind) bei der Botschaft beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich.

Bitte buchen Sie zur Passbeantragung einen Termin. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht mehr möglich.

Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den vorhandenen Pass/Kinderausweis können Sie nach Beantragung des neuen Passes/Kinderausweises behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist. Er muss dann bei Abholung des neuen Passes/Kinderausweises abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
  • Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes. Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Eltern enthalten.
  • beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde in die deutsche Sprache
  • bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
  • gültige Aufenthaltsberechtigung des Kindes in der Mongolei z.B. durch Vorlage eines mongolischen Reisepasses oder Aufenthaltstitels
  • gültige mongolische Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils
  • Abmeldebestätigung des deutschen Elternteils aus Deutschland
  • Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
  • falls zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern, ggfs. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren: Vaterschaftsanerkennung- und Zustimmungserklärung
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • Passgebühr

Beachten Sie auch, dass der Pass nur beantragt werden kann und auch nur ausgegeben wird, wenn beide Elternteile und das Kind gemeinsam anwesend sind.

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