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Reisepass für Erwachsene
Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen im Original und Kopie mit.
Allgemeines
Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Anträge für Reisepässe können nur persönlich in der Botschaft gestellt werden. Bitte buchen Sie zur Passbeantragung einen Termin. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht mehr möglich.
Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes
- falls zutreffend: beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde in die deutsche Sprache
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten, mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung in der Mongolei
- Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn dieser im Pass als Wohnsitz eingetragen ist
- Nachweis über die derzeitige Namensführung (deutsche Geburtsurkunde, deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
- Sollten Sie keinen dieser Nachweise haben, ist unter Umständen eine Namenserklärung erforderlich
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Ihre deutsche Promotionsurkunde, wenn Sie Ihren Doktorgrad im Pass eingetragen haben möchten
- Passgebühr