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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Artikel

Sie sollen vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben?

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen veranschaulichen, dass es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet.

Die Beglaubigung von Unterschriften und Kopien kann durch die Botschaft erfolgen. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie, dass die notarielle Beurkundung nicht von einem mongolischen Notar vorgenommen werden kann. Die Beurkundung muss vorbereitet werden und kann nur nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Botschaft über das Kontaktformular.

Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.

Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.

In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Eröffnung eines Sperrkontos
  • Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
  • „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft (optional, hier ist grundsätzlich keine Beglaubigung erforderlich)
  • Handelsregistereintragungen
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
  • das zu unterzeichnende Dokument (noch nicht unterzeichnet!)
  • bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag; bei Vollmachten Nachweis zum Wert des Rechtsgeschäfts
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma bzw. die Person zu vertreten


Beglaubigung von Kopien

Für die Beglaubigung einer Fotokopie benötigen Sie:

  • Das Originaldokument
  • Gebühr für die Beglaubigung

Eine Vorbeglaubigung der Kopie durch einen mongolischen Notar ist nicht erforderlich!

Notarielle Beurkundung

Einige Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:

  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
  • Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Zustimmungserklärung

Zur Beurkundung bringen Sie bitte mit:

  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder in beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma bzw. die Person zu vertreten
  • weitere Dokumente nach vorheriger Absprache mit dem/r beurkundenden Konsularbeamten/Konsularbeamtin

Weitere Informationen

Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.



Euro
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
56,43 €
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
79,57 €
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)
31,50 €
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung
102,76 €


Weitere Informationen


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