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Überprüfung mongolischer Urkunden
Im Antragsverfahren für Reisepässe und Visa müssen bestimmte Tatsachen und Rechtsverhältnisse (z.B. Personendaten und familiäre Verhältnisse) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann in der Regel durch Urkunden (z.B. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen und Gerichtsentscheidungen) erbracht werden. Für Urkunden, die von mongolischen Stellen ausgestellt worden sind, gelten regelmäßig diese Vorgaben. In Ausnahmefällen ist für Urkunden (zusätzlich) eine Überprüfung auf Echtheit sowie formeller und inhaltlicher Richtigkeit durch einen Kooperationsanwalt der Botschaft erforderlich. Im Rahmen der Überprüfung wird u.a. die ausstellende Stelle aufgesucht und der Registereintrag, auf dem die Urkunde beruht, eingesehen.
Für die Überprüfung erhebt der Kooperationsanwalt pro Urkunde ein Entgelt in Höhe von 100 EUR; in Fällen, in denen die ausstellende Stelle außerhalb von Ulan Bator liegt, erhebt der Kooperationsanwalt zusätzlich eine Reisekostenpauschale in Höhe von 400 EUR. Der Gesamtbetrag muss bereits vor Beauftragung der Kooperationsanwalt bei der Botschaft bar in MNT als Sicherheitsleistung hinterlegt werden; Sie erhalten darüber eine Quittung. Nach Abschluss der Überprüfung bezahlt die Botschaft den Kooperationsanwalt aus der hinterlegten Sicherheitsleistung.
Für die Einleitung der Überprüfung muss der Urkundeninhaber (bei Personen unter 18 Jahre: ein Elternteil) persönlich bei der Botschaft erscheinen und folgende Dokumente vorzeigen/einreichen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original
- Ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen
- Ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
- Bargeld in MNT für Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe (s.o.)
Die Überprüfung kann einige Wochen bis Monate dauern. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie von der Botschaft Rückmeldung.