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Überprüfung mongolischer Urkunden

07.09.2026 - Artikel

Im Visum- und Passverfahren müssen bestimmte Tatsachen und Rechtsverhältnisse durch Urkunden (z. B. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Gerichtsentscheidungen) nachgewiesen werden. Bei mongolischen Urkunden genügt i.d.R. die Einreichung der Urkunde und des entsprechenden E-Mongolia-Auszugs. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Überprüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit durch einen Kooperationsanwalt der Botschaft erforderlich sein. In diesen Fällen werden Sie von der Botschaft informiert.

Einleitung des Prüfverfahrens

Die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, muss persönlich bei der Botschaft erscheinen. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) muss ein sorgeberechtigter Elternteil vorsprechen.

Folgende Unterlagen müssen im Original eingereicht werden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • Zu überprüfende Urkunde
  • Fragebogen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Vollmacht, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Bargeld in MNT für die Sicherheitsleistung

Kosten

Die Kosten betragen:

  • 100 EUR pro Urkunde
  • zusätzlich 400 EUR Reisekostenpauschale, wenn sich die ausstellende Stelle außerhalb von Ulan Bator befindet

Die Botschaft erhebt für die Überprüfung keine eigenen Gebühren. Die genannten Kosten werden ausschließlich vom beauftragten Kooperationsanwalt erhoben. Den Gesamtbetrag hinterlegen Sie vor Beauftragung als Sicherheitsleistung bei der Botschaft bar in MNT. Sie erhalten darüber eine Quittung. Nach Abschluss bezahlt die Botschaft den Kooperationsanwalt aus Ihrer hinterlegten Sicherheitsleistung.

Bearbeitungsdauer

Die Überprüfung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Nach Abschluss des der Überprüfung werden Sie von der Botschaft benachrichtigt.

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