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Überprüfung von mongolischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland

Artikel

Informationen zu den Möglichkeiten und der Verfahrensweise der Überprüfung von mongolischen Urkunden für den deutschen Rechtsbereich

Wenn Sie eine mongolische Urkunde (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.) in Deutschland verwenden möchten, sollten Sie zunächst die Stelle kontaktieren, bei der Sie die Urkunde vorlegen wollen. Diese Stelle entscheidet, ob die Urkunde anerkannt werden kann.

Sofern eine Überprüfung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass das Legalisationsverfahren für mongolische Urkunden eingestellt wurde. Stattdessen werden die mongolischen Urkunden durch die Botschaft überprüft.

Die Botschaft kann im Rahmen der Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachterlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft, und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.

Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.

Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen (schriftlich, nicht per Mail) an die Botschaft.

Überprüfung auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit

Bei einer Überprüfung der Urkunden auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit beauftragt die Botschaft hierzu eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten der Botschaft.

Wird die Überprüfung auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit verlangt, werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • ausgefüllter Fragebogen
  • die ausländische/n Urkunde/n im Original + 1 Kopie
  • eine Übersetzung in die deutsche Sprache + 1 Kopie
  • Kopie der Identitätsnachweise des/der Urkundeninhabers/-in, z.B. eine Passkopie oder eine Kopie des Aufenthaltstitels
  • bei Geburtsurkunden: Adresse der Geburtsklinik
  • unterschriebene Vollmacht zur Einholung von Auskünften (S. 4 des Merkblatts)
  • Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Behörde

Bearbeitungsdauer: Bei Personenstandsurkunden in der Regel 2-3 Monate, in Ausnahmefällen auch länger.

Kosten:

  • Im Verwaltungsbezirk Ulan Bator: 100,- Euro pro Urkunde
  • Prüfungen in Gebieten außerhalb des Verwaltungsbezirkes Ulan Bator: zusätzlich 400,- Euro Reisekostenpauschale

Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass sich im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde darüber informieren. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird.

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