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Visa und Einreise nach Deutschland und in andere Schengen-Staaten

Was kann ich gegen eine Ablehnung tun?

Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ablehnung Ihres Visa zu äußern. Sie haben mit der Remonstration die Möglichkeit, die Ablehnungsgründe zu entkräften, in dem Sie selbstständig Unterlagen und Informationen einreichen, welche Sie nicht im Visumsantrag vorgelegt hatten.


Ihr Visumsantrag wird dann von einem anderen Mitarbeiter als demjenigen, der über den ursprünglichen Antrag entschieden hat, erneut geprüft.

Wie gehe ich vor?
1. Frist

Ihr Ablehnungsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der eine Frist von einem Monat zur Einlegung der Remonstration nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheid bestimmt wird. (Hinweise zur Fristenberechnung §31 Absatz 3 VwVfG und §31 Absatz 1 VwVfG i.Vm. §188 Absatz 3 BGB)


Nach Ablauf der Frist kann nur ein neuer Visumsantrag gestellt werden. Gebühren werden im Fall einer Ablehnung, einer versäumten Einreichungsfrist oder einer erneuten Ablehnung im Remonstrationsverfahren nicht erstattet.


2. Form

Ihr Remonstrationsschreiben

muss von Ihnen eigenhändig und in lateinischen Buchstaben unterschrieben sein (Beachten Sie, dass eine einfache E-Mail nicht ausreichend ist.)
Remonstrationen für minderjährige Kinder müssen von beiden Elternteilen unterschrieben sein
muss in der deutschen Sprache oder englischen Sprache sein
muss innerhalb der vorgegeben Frist eingereicht sein
muss als Brief, Fax oder als PDF-Anhang einer Email an die Botschaft gesandt werden (max. 5 MB)


3. Anschrift

Postal Address

Baga Toiruu – 3, P.O.Box 708
Ulan Bator 15160, Mongolei

Street Address

Baga Toiruu – 2, Street of the United Nations
Ulan Bator 14201, Mongolei

E-mail

visa-service@ulan.auswaertiges-amt.de


4. Vollmacht

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine Person Ihres Vertrauens zu bitten, das Remonstrationsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen.

Bei Minderjährigen muss die Remonstration durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen.


Bitte reichen Sie hierfür zusätzlich folgende Unterlagen ein

Vollmacht - eigenhändig von Ihnen und der von Ihnen bevollmächtigten Person unterschrieben
Name und Erreichbarkeit der bevollmächtigten Person

5. Inhalt

Ihr Remonstrationsschreiben enthält

den BC-Zahlencode (123456 - oben rechts auf Ihrem Ablehnungsbescheid)
Ihre Reisepass-Nummer
Ihren vollständigen Namen
Ihre aktuelle Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail

Unterlagen, welche Sie nicht im Visumsantrag vorgelegt haben in deutscher oder englischer Übersetzung
zusätzliche Informationen, welche die Ablehnungsgründe entkräften könnten

Bitte geben Sie den Betreff Ihrer Email wie folgt an: „REMO/BC123456/Name, Vorname/PassNr“.

Bitte reichen Sie Ihr Remonstrationsanliegen und Ihre Unterlagen vollständig in einem Vorgang ein (PDF Anlage, max. 5 MB). Die Botschaft kann nicht garantieren, dass getrennt voneinander eingereichte Unterlagen zusammengeführt werden.


Info

Beachten Sie: Es muss für jede Person individuell remonstriert werden und dürfen nicht als Gruppe zusammengefasst werden.

(Beispiel: Gruppe Geschäftsreisen = Remonstration pro Person erforderlich!

Familie = pro Person eine Remonstration; auch für Kinder muss individuell remonstriert werden, zzgl. übersetzter Nachweis des Sorgerechts)


Hinweise zum Ablauf der Remonstration

Nach Eingang Ihrer form- und fristgerechten Remonstration wird Ihr Visumsantrag erneut geprüft. Die dabei vorgebrachten neuen Unterlagen und Information werden dabei berücksichtig.

Die Remonstrationsprüfung kann bis zu 3 Monate dauern. Bitte sehen Sie innerhalb der Regelbearbeitungszeit von Nachfragen ab.

Kommt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass Visum zu erteilen, werden Sie unverzüglich kontaktiert und um erneute Vorlage Ihres Reisepasses, ggf. einer gültigen Reisekrankenversicherung sowie ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen gebeten. Sofern Sie auf diese Email nicht innerhalb gesetzter Frist antworten, geht die Botschaft davon aus, dass kein weiteres Interesse an dem Visumsantrag besteht.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Reise erst 14 Tage nach Einreichen des Reisepasses beginnen sollte. Die Reise muss in zeitlichem Zusammenhang mit der Remonstration stehen, das heißt: die Reise muss innerhalb der nächsten 3 Monate nach Visumserteilung stattfinden.

Kommt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass das Visum auch im Remonstrationsverfahren nicht erteilt wird, erhalten Sie einen neuen rechtsmittelfähigen Bescheid sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung an die von Ihnen im Remonstrationsverfahren angegebene E-Mail.

Sie können gegen jeden abgelehnten Bescheid beim Verwaltungsgericht Berlin Klage einreichen, dass bedeutet

1. sofort nach Erhalt des Ablehnungsbescheides ohne, dass Sie remonstrieren

2. nach einer Remonstration, wenn Sie den Remonstrationsbescheid erhalten


Alle Bescheide erhalten eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung. Das Gericht überprüft, ob Ihnen ein Anspruch auf Visumserteilung zusteht oder ob die Ablehnung Ihre Rechte verletzt.


1. Fristen

Die Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungs- oder Remonstrationsbescheid enthält eine Frist zur Klageerhebung von einem Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.


2. Form

Informationen zur Form und Inhalt der Klage können Sie unter der Internetseite der Berliner Justiz nachlesen.

Sie können den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht selbst führen und Klage erheben oder sich z. B. durch ein volljähriges Familienmitglied nach §15 AO, §11 LPartG, einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer i.S.d. §67 Absatz 2 Satz 1 VwGo vertreten lassen. Auch Personen mit Befähigung zum Richteramt oder Streitgenossen können Sie im Prozess unentgeltlich vertreten.


3. Ablauf des Verfahrens

Wie lange Klageverfahren dauern, ist vom spezifischen Einzelfall abhängig. Es kann sich um mehrere Monate handeln. Das Führen der Klageverfahren ist die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes in Berlin. Die Botschaft kann in laufenden Klageverfahren nur auf Weisung des Auswärtigen Amtes tätig werden. Die Klage beendet jedes laufende Remonstrationsverfahren, auch wenn dieses noch nicht entschieden wurde. Wenn Sie remonstriert haben und dann Klage erheben, wird das Remonstrationsverfahren nicht weiter bearbeitet.

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