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Schengen-Visa

09.09.2024 - Artikel

Sie möchten für maximal 90 Tage nach Deutschland oder in andere Staaten des Schengenraums reisen? Hier finden Sie Informationen.


Ein Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.

Die Deutsche Botschaft in Ulan Bator hat die Vertretung für folgende Staaten übernommen, die in der Mongolei keine Botschaft unterhalten: Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien und Spanien.

Die Deutsche Botschaft Ulan Bator ist zuständig für Ihren Antrag, wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Mongolei haben, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Falls Sie nicht die mongolische Staatsangehörigkeit besitzen, fügen Sie Ihrem Visumantrag bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis für die Mongolei bei.

Servicepartner VFS Global

Die Botschaft hat die Antragsannahme an den Servicepartner VFS Global ausgelagert. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, einen dritten Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zur Terminvergabe und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Die Terminbuchung bei VFS Global erfolgt online.

VFS Global arbeitet ebenfalls nicht mit unseriösen Agenturen zusammen.

Der Servicepartner nimmt Ihre Antragsunterlagen und Biometriedaten entgegen und leitet sie dann zur Bearbeitung und Entscheidung an die Visastelle der Deutschen Botschaft weiter.

Termine zur Antragsabgabe buchen Sie bitte direkt über das Terminvergabesystem von VFS Global.

1. Antrag vorbereiten

Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus.

Link zum VIDEX Formular

Stellen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig zusammen

Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt, für weitere Reisezwecke können Sie sich direkt an die Visastelle wenden.

Sie entscheiden, ob Sie einen unvollständigen Antrag einreichen möchten. Unvollständige Anträge führen in der Regel zu einer Ablehnung! Sorgen Sie dafür, dass Ihr Antrag bereits bei der Beantragung vollständig ist und aller zwingend erforderlichen Unterlagen beigelegt sind.

Buchen Sie einen Termin

Die Bearbeitung des Visaantrags dauert mindestens 15 Tage.
Die Antragstellung ist 6 Monate bis 4 Wochen vor dem Reisetermin möglich. Beachten Sie, dass die Botschaft keine Garantie für Ihr Reisedatum übernimmt. Es obliegt dem Antragsteller, den Visumsantrag rechtzeitig zu stellen.

zur Terminbuchung bei VFS GLOBAL


2. Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei VFS. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

3. Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Unvollständige Anträge führen zu einer Ablehnung. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, Unterlagen nachzufordern.

Die Botschaft hat ein eigenes Interesse daran, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Sachstandsanfragen während der regulären Bearbeitungszeit werden nicht beantwortet. Auskünfte dürfen nur an den Antragsteller oder eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person erteilt werden.

4. Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Sollten Sie Ihr Visum über den Dienstleister VFS Global beantragt haben, wird VFS Global Sie über die Abholung Ihres Reisepasses informieren.

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Pass selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit: Formular für Vollmacht

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann dies verschiedene Gründe haben.
Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu einigen dieser Gründe finden Sie in den häufig gestellten Fragen. Dort finden Sie auch Informationen zur Möglichkeit der Remonstration.


Beschwerden

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS.GLOBAL oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“.

Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen können wir nicht nachgehen.

Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS.GLOBAL
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.


Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

weitere Informationen erhalten Sie hier

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Bitte überprüfen Sie unmittelbar nach dem Erhalt des Visums die Richtigkeit der Angaben auf dem Visumsetikett. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher Kopien Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Bitte beachten Sie die Zollvorschriften zur Einreise nach Deutschland.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen die häufigsten Ursachen für eine Visumablehnung benennt. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Ablehnungsgründe und Rechtsmittel

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