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Schengen-Visa

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Sie möchten für maximal 90 Tage nach Deutschland oder in andere Staaten des Schengenraums reisen? Hier finden Sie Informationen.

Das sog. Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.

Die Deutsche Botschaft in Ulan Bator hat die Vertretung für folgende Staaten übernommen, die in der Mongolei keine Botschaft unterhalten: Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien und Spanien.

zur Terminbuchung bei VFS GLOBAL

Bitte beachten Sie: Anträge auf nationale Visa, d.h. Aufenthalte über 90 Tage (z.B. für Familiennachzug, Studium, Erwerbstätigkeit, Au-Pair oder Berufsausbildungen in Deutschland) können weiterhin ausschließlich bei der Botschaft eingereicht werden.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

1. Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus.

Link zum VIDEX Formular

2. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt, für weitere Reisezwecke können Sie sich direkt an die Visastelle wenden. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der begleitenden Antragsunterlagen, fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für ein Visum der Kategorie C (Schengenvisa), vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, 80 Euro beträgt, zuzüglich der Servicegebühren des Dienstleisters VFS.

3. Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.

zur Terminbuchung bei VFS GLOBAL

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei VFS. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Bearbeitung des Visaantrags dauert bis zu15 Tage. Im Einzelfall, zum Beispiel wenn der Antrag unvollständig ist oder wenn aufgrund eingereichter Unterlagen Rückfragen erforderlich sind, kann die Bearbeitung auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Sollten Sie Ihr Visum über den Dienstleister VFS Global beantragt haben, wird VFS Global Sie über die Abholung Ihres Reisepasses informieren. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Pass selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit: Formular für Vollmacht

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann dies verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu einigen dieser Gründe finden Sie in den häufig gestellten Fragen. Dort finden Sie auch Informationen zur Möglichkeit der Remonstration.

Es steht Ihnen frei, jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen zu stellen.

Beschwerdemöglichkeit

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS.GLOBAL oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“.

Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen können wir nicht nachgehen.

Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS.GLOBAL
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Bitte überprüfen Sie unmittelbar nach dem Erhalt des Visums die Richtigkeit der Angaben auf dem Visumsetikett. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher Kopien Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Bitte beachten Sie die Zollvorschriften zur Einreise nach Deutschland.

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