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08.08.2019 - Artikel

Informationen zu den Themen:
Auslandsadoption
Beschaffung mongolischer Urkunden

Auslandsadoption

Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein mongolisches Kind zu adoptieren? Bitte beachten Sie dabei, dass die Mongolei Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens ist. Wenn eine Übersiedlung des Kindes nach Deutschland geplant ist, muss die Adoption die Voraussetzungen dieses Übereinkommens erfüllen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit der Konsularabteilung auf. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht mehr möglich.

Bitte lesen Sie die weiterführenden Informationen der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen.

Beschaffung mongolischer Urkunden

Für die Beschaffung von Urkunden aus der Mongolei ist die Einschaltung der Botschaft nicht erforderlich. Sie können jede Person in der Mongolei schriftlich zur Beschaffung von Urkunden bevollmächtigen. Sollten Sie keine Person in der Mongolei kennen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwalts.

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