Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Führungszeugnis

Artikel

Information zur Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses

Allgemeine Hinweise

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt 56,43 Euro, zahlbar in bar in der Landeswährung MNT zum Tageswechselkurs.

Deutsches Führungszeugnis

Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz

Führungszeugnis Antrag (Verwendung Ausland)

Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss beglaubigt werden. Dies kann gebührenpflichtig in der Botschaft erfolgen. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin. Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis zum Termin mit.

Mongolisches Führungszeugnis

Sie benötigen aufgrund Ihres Aufenthaltes in der Mongolei ein mongolisches Führungszeugnis, z.B. für eine deutsche Behörde? Informationen in mongolischer Sprache, wo und wie Sie ein solches Dokument erhalten können, finden Sie auf Homepage der mongolischen Polizeibehörde.

nach oben