Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Rente
Informationen zum Bezug einer deutschen Rente im Ausland
Bescheinigungen für Rentenzwecke können neben den in den Antragsformularen genannten Stellen auch in der Botschaft ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür entweder per Kontaktformular oder telefonisch einen Termin. Eine terminfreie Vorsprache ist leider nicht mehr möglich.
Die Weiterleitung der Nachweise an die Versicherungsgesellschaft hat durch den Antragsteller zu erfolgen.
Bitte wenden Sie sich im Voraus an Ihre jeweilige Rentenversicherung und erkundigen Sie sich, welche Nachweise (Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigungen etc.) erbracht werden müssen.
Auch Antragsformulare (beispielsweise zur Beitragsrückerstattung) sind auf den Internetseiten der Rentenversicherungen abrufbar.