Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Anerkennung von ausländischen Berufs- und Hochschulabschlüssen, Berufsausübungserlaubnis

07.09.2026 - Artikel

Für bestimmte Aufenthaltszwecke benötigen Sie einen anerkannten Berufs- oder und ggf. eine Berufsausübungserlaubnis. Ob dies auch auf Ihren Antrag zutrifft, erfahren Sie bei Online-Anträgen im Auslandsportal und bei Papier-Anträgen auf der jeweiligen Checkliste.

Hochschulabschluss

Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, muss dieser anerkannt sein. In der Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss und Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt sind. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „entspricht“ oder „gleichwertig“ lauten. Die anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten. Wenn Ihre Hochschule in anabin als „H+/-“ eingestuft wird, muss aus den Hinweisen im Kommentarfeld hervorgehen, dass die Hochschule für Ihren Studiengang in Deutschland anerkannt ist. Reichen Sie zum Nachweis bitte beide Suchergebnisse von anabin ein.

Sollte Ihr Abschluss diesen Kriterien nicht entsprechen oder nicht gelistet sein, müssen Sie eine Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen und die Zeugnisbewertung einreichen.

Berufsabschluss

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, muss Ihr Berufsabschluss in Deutschland anerkannt sein. Reichen Sie zum Nachweis bitte einen Anerkennungsbescheid von der zuständigen deutschen Behörde ein. Im Anerkennungsportal können Sie herausfinden, welche Behörde für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses zuständig ist.

Berufsausübungserlaubnis

Eine Erlaubnis ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z. B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten diese Erlaubnis von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Informieren Sie sich bitte im Anerkennungsportal, ob Ihr Beruf reglementiert ist und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist. Reichen Sie zum Nachweis bitte die Erlaubnis ein.

nach oben