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Finanzierung des Lebensunterhalts
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts in Deutschland grundsätzlich ohne staatliche Unterstützung finanzieren können. Hierfür müssen Sie in der Regel einen bestimmten Betrag nachweisen. Die Höhe des Betrags für Ihren Aufenthaltszweck erfahren Sie bei Online-Anträgen im Auslandsportal und bei Papier-Anträgen in der jeweiligen Checkliste. Wenn Sie diesen Betrag nicht oder nur teilweise durch eigenes Einkommen oder ein Stipendien-/Förderprogramm decken, müssen Sie im Visumverfahren einen zusätzlichen Nachweis einreichen.
Sperrkonto
Sie können den gesamten Betrag, der für die Dauer Ihres Aufenthalts benötigt wird, auf ein Sperrkonto in einem EU-Mitgliedsland einzahlen. Dauert Ihr Aufenthalt länger als ein Jahr genügt ein Sperrkonto für das erste Jahr. Reichen Sie zum Nachweis bitte eine Sperrkontobestätigung ein - eine Überweisungsbestätigung oder ein Kontoauszug sind nicht ausreichend. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Förmliche Verpflichtungserklärung
Wenn sich eine in Deutschland lebende Person dazu bereit erklärt, die Kosten für Ihren Lebensunterhalt zu übernehmen, kann diese Person bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss in der Verpflichtungserklärung als nachgewiesen gekennzeichnet und für den Zweck und die Dauer Ihres Aufenthalts ausgestellt sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.