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Sprachnachweise (Sprachzertifikat, Bestätigung der Referenz)
Im Visumverfahren müssen für bestimmte Aufenthaltszwecke Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Grundsätzlich können nur anerkannte Sprachzertifikate oder Bescheinigungen der aufnehmende Stelle in Deutschland vorlegen.
Sprachzertifikat
Es können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Das Prüfungsdatum darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.
Nach Kenntnis der Botschaft können in der Mongolei folgende anerkannte Sprachzertifikate erworben werden:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (verschiedene Schulen)
- Goethe-Zertifikat (Goethe Institut e.V.)
- Österreichisches Sprachdiplom (METOTS GmbH)
- TestDaF (Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V.)
Bestätigung der Referenz
Für folgenden Aufenthaltszwecke kann anstelle eine Sprachzertifikat eine Bestätigung der entsprechenden Stelle in Deutschland darüber vorgelegt werden, dass diese die Sprachkenntnisse geprüft hat und für die konkrete Tätigkeit ausreichend sind. Zusätzlich zur Bestätigung müssen weitere Nachweise über den Spracherwerb und/oder Sprachkenntnisse (z.B. Sprachkursbescheinigung, Sprachzertifikate, ...) vorgelegt werden.
- Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung (Bescheinigung des Betriebs oder der Berufsschule/Bildungseinrichtung)
- Freiwilligendienst (Bescheinigung der Einsatzstelle oder des Trägers)
- Studienkolleg (Bescheinigung des Studienkollegs)
- Studium (Bescheinigung der Hochschule)