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Krankenversicherung
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Die Versicherung muss ab dem Tag Ihrer Einreise für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein. Dauert Ihr Aufenthalt länger als ein Jahr genügt eine Versicherung für das erste Jahr. Im Visumverfahren müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sein werden, reichen Sie bitte die Bestätigung der gesetzlichen Krankenkasse und zusätzlich eine sogenannte Incoming-Versicherung (Reisekrankenversicherung) ein. Die Incoming-Versicherung sollte in der Regel ab dem Tag Ihrer Einreise für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts gültig sein.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie für den gesamten Visumzeitraum privat krankenversichert sein werden, genügt eine reine Reisekrankenversicherung in der Regel nicht. Die private Krankenversicherung muss grundsätzlich einen mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland vergleichbaren Schutz bieten. Sie darf insbesondere keine zusätzlichen Leistungsausschlüsse oder Kostenbegrenzungen bei Krankheit haben. Sie darf auch keine Klauseln enthalten, die die Versicherung bei Erreichen eines bestimmten Alters, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Änderung des Aufenthaltszwecks oder Verlust des Aufenthaltsstatus beenden und so zum Wegfall Ihres Versicherungsschutzes führen.