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Krankenversicherung
Wenn Sie ein nationales Visum beantragen, brauchen Sie ab Ihrer Einreise für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland eine ausreichende Krankenversicherung. Als Nachweis werden nur entsprechende Versicherungsbescheinigung anerkannt. Abhängig davon, ob Sie sich dauerhaft oder vorübergehend in Deutschland aufhalten, muss die Krankenversicherung unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Dauerhafter (zeitlich unbegrenzter) Aufenthalt in Deutschland
Wenn Sie sich dauerhaft (zeitlich unbegrenzt) in Deutschland aufhalten wollen (z.B. Ausbildung, Studium, Arbeit, Familiennachzug), brauchen Sie eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung. Sie müssen sich also bei einer deutschen Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) oder einem deutschen Versicherungsanbieter (private Krankenversicherung) versichern. Wenn Sie sich privat versichern, muss der Versicherungsumfang dem Umfang einer gesetzlichen Versicherung gleichwertig sein, also die Voraussetzungen nach § 193 Abs. 3 VVG erfüllen. Wenn Sie Ihr Visum beantragen, müssen Sie eine entsprechende Versicherungsbescheinigung hochladen/einreichen.
Die Bescheinigung ...
☐ muss auf Deutsch oder Englisch sein,
☐ darf nicht älter als einen Monat sein,
☐ muss folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Versicherungsbeginn/-dauer und -umfang.
In folgenden Fällen brauchen Sie zusätzlich/alternativ eine Incoming- oder einfache Reisekrankenversicherung:
Wenn Sie eine Bescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenvollversicherung haben und die Versicherung erst nach Ihrer Einreise beginnt, brauchen Sie für den Zeitraum zwischen Einreise und bescheinigtem Versicherungsbeginn zusätzlich eine Incoming- oder einfache Reisekrankenversicherung. Sie müssen sich also für diesen Zeitraum bei einem deutschen oder anerkannten mongolischen Versicherungsanbieter versichern. Die Versicherung muss die Voraussetzungen für den Schengen-Raum erfüllen und darf zusätzlich keinen Versicherungsausschluss bei beabsichtigter Wohnsitznahme in Deutschland enthalten. Wenn Sie Ihr Visum beantragen, müssen Sie eine entsprechende Versicherungsbescheinigung hochladen/einreichen.
Beispiel: Sie haben sich gesetzlich bei einer deutschen Krankenkasse versichert. Lt. Bescheinigung beginnt die gesetzliche Versicherung erst ab dem 01.06.2026. Sie wollen aber bereits am 15.05.2026 nach Deutschland einreisen. Sie brauchen also für den Zeitraum vom 15.05.2026 bis zum 31.05.2025 (17 Tage) eine Incoming- oder einfache Reisekrankenversicherung. Wenn Sie Ihr Visum beantragen, müssen Sie also eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse und eine Bescheinigung des Reisekrankenversicherungsanbieter hochladen/einreichen.Wenn Sie noch keine Bescheinigung haben und sich erst nach Ihrer Einreise bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich versichern, brauchen Sie für 90 Tage ab Ihrer Einreise eine Incoming- oder einfache Reisekrankenversicherung. Sie müssen sich also bei einem deutschen oder anerkannten mongolischen Versicherungsanbieter versichern. Die Versicherung muss die Voraussetzungen für den Schengen-Raum erfüllen und darf zusätzlich keinen Versicherungsausschluss bei beabsichtigter Wohnsitznahme in Deutschland enthalten. Wenn Sie Ihr Visum beantragen, müssen Sie eine entsprechende Versicherungsbescheinigung hochladen/einreichen.
Beispiel: Sie versichern sich erst nach Ihrer Einreise gesetzlich bei einer deutschen Krankenkasse. Sie wollen am 15.05.2026 nach Deutschland einreisen. Sie brauchen also ab dem 15.05.2026 für 90 Tage (bis zum 13.08.2025) eine Incoming- oder einfache Reisekrankenversicherung. Wenn Sie Ihr Visum beantragen, müssen Sie also eine Bescheinigung des Reisekrankenversicherungsanbieter hochladen/einreichen.
Vorübergehender (zeitlich begrenzter) Aufenthalt in Deutschland
Wenn Sie sich nur vorübergehend (zeitlich begrenzt) in Deutschland aufhalten wollen (z.B. Au-Pair, Sprachkurs, Weiterbildung/Praktikum, Ausbildungs-/Studienplatzsuche, Chancenkarte (Arbeitsplatzsuche), Anerkennungsmaßnahme für eine ausländische Berufsqualifikation, Qualifikationsanalyse, Studium, Forschung, Familiennachzug) und für Sie keine gesetzliche Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 SGB V besteht, brauchen Sie eine private Krankenvollversicherung. Sie müssen sich also bei einem privaten deutschen Versicherungsanbieter versichern. Der Versicherungsumfang muss dem Umfang einer gesetzlichen Versicherung gleichwertig sein, also die Voraussetzungen nach § 193 Abs. 3 VVG erfüllen. Wenn Sie Ihr Visum beantragen, müssen Sie eine entsprechende Versicherungsbescheinigung hochladen/einreichen.
Die Bescheinigung ...
☐ muss auf Deutsch oder Englisch sein,
☐ darf nicht älter als einen Monat sein,
☐ muss folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Versicherungsbeginn/-dauer und -umfang.