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Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Daueraufenthalt
Ausländische (visumpflichtige) Staatsangehörige, die beabsichtigen, ihre/n in Deutschland lebende/n Partner/-in in Deutschland zu heiraten müssen vor Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen.
Antragsbegründende Unterlagen
- Kopien der Personaldatenseite des Reisepasses des in Deutschland lebenden Verlobten, zu dem der Zuzug beantragt wird
- Kopien der Seiten der Reisepässe beider Verlobten, auf denen Ein-und Ausreisestempel angebracht sind
- falls zutreffend: Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Verlobten, zu dem der Zuzug beantragt wird
- Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten
- Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- Ledigkeitsbescheinigung/ Ehefähigkeitszeugnis
- falls zutreffend: bei Vorehen das Scheidungsurteil mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1
- Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind. Die Anmeldung zur Eheschließung verliert ihre Gültigkeit nach sechs Monaten ab Ausstellungsdatum. Kann die Ehe nicht innerhalb dieser Frist geschlossen werden, kann dies zur Folge haben, dass der/die ausländische Verlobte in sein Heimatland zurückkehren muss.
Nachweis von Sprachkenntnissen
Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erfolgt grundsätzlich durch ein aktuelles Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters oder durch das Deutsche Sprachdiplom (DSD). Damit soll sichergestellt werden, dass Sie sich in Deutschland von Anfang an auf einfache Art auf Deutsch verständigen können.
Mehr Informationen zum Nachweis von Sprachkenntnissen finden Sie in diesem Merkblatt des BAMF. Darin werden auch Ausnahmen vom Erfordernis der Sprachkenntnisse aufgezählt.
Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.