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Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister

07.08.2019 - Artikel

Wenn ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Grundsätzlich gibt es keine Frist für die Abgabe einer Geburtsanzeige, jedoch gibt es eine Ausnahme für Kinder, deren Eltern nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurden.

Was muss ich ausfüllen?

Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und füllen es sorgfältig aus (bitte benutzten Sie nicht ausschließlich Großbuchstaben, da dies zu abweichenden Schreibweisen führen kann).

Nach deutschem Recht erhält das Kind den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren und einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben.

In Fällen, wo die Eltern miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und ein anderer Familienname für das Kind als der der Mutter gewünscht wird, müssen die Eltern eine Namenserklärung im Rahmen der Geburtsanzeige abgeben.

Das Antragsformular für die Geburtsanzeige beinhaltet die Namenserklärung auf Seite 4. Sofern beide Elternteile ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind, kann für die Namensführung des Kindes nur deutsches Recht gewählt werden (1. Kästchen auf Seite 4 des Antrags - § 1617/1617b BGB).

Wenn einer der Elternteile eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können die Eltern eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Elternteils treffen (3. Kästchen auf Seite 4 des Antrags – Art. 10 (3) EGBGB). Für allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten für die Namenserklärung eines Kindes klicken Sie bitte hier.

Wie ist der Antrag einzureichen?

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Standesamt am letzten Wohnort des Kindes in Deutschland bzw., sofern dieses noch nie in Deutschland wohnhaft war, der letzte Wohnort eines Elternteils. Hatten sowohl das Kind als auch beide Eltern zu keiner Zeit einen Inlandswohnsitz, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Die deutsche Botschaft Ulan Bator bearbeitet die Anträge nicht selbst, sondern leitet diese, sofern von Ihnen gewünscht, lediglich an das zuständige Standesamt weiter. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag selbst an das zuständige Standesamt zu übersenden, ein Nachteil entsteht Ihnen hierdurch nicht; manchmal führt dies sogar dazu, dass Anträge schneller vorliegen und bearbeitet werden können.

Bitte buchen Sie einen Termin. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht mehr möglich.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen in beglaubigter Kopie ein. Beglaubigungen von Kopien sind auch durch die Botschaft möglich.

Sollten Sie Ihren Antrag über die deutsche Botschaft einreichen, ist zusätzlich ein Satz einfacher Kopien aller Unterlagen erforderlich.

  • mongolische Geburtsurkunde des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Reisepässe beider Elternteile
  • für nicht-mongolische-Staatsangehörige: mongolischer Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • falls die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren: Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Sterbeurkunde

Was kostet die Geburtsanzeige?

Auf dem Antragsformular müssen die Unterschriften beider Elternteile sowie ggf. des Kindes, sofern dieses über 14 Jahre alt und der Antrag auch eine Namenserklärung enthält ist, beglaubigt werden.

Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag bei der deutschen Botschaft beträgt 56,43 Euro (ohne Namenserklärung) bzw. 79,57 Euro (mit Namenserklärung) und muss in der Landeswährung MNT zum aktuellen Tageskurs in bar bezahlt werden.

Für die Antragsbearbeitung benötigt das Standesamt in Deutschland zusätzlich beglaubigte Kopien der antragsbegründenden Unterlagen. Auch hier können die Kopien von der Botschaft bei Vorlage der Originale mit zwei Sätzen Kopien beglaubigt werden.

Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt 56,43 Euro und muss in der Landeswährung MNT zum aktuellen Tageskurs in bar bezahlt werden. Für die Anfertigung von Kopien in der Botschaft wird eine zusätzliche Gebühr von 10.000 MNT pro Seite erhoben.

Die Gebühren für die Beurkundung der Geburt selbst sowie die Ausstellung etwaiger beantragter Geburtsurkunden werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. In den meisten Fällen werden folgende Gebühren erhoben:

Eintragung im Geburtenregister60,00 EUR
Erhöhung, wenn ausländisches Recht betroffen ist20,00 EUR
eine Geburtsurkunde 10,00 EUR
jede weitere Ausfertigung der Geburtsurkunde5,00 EUR

Die Bezahlung dieser Gebühren kann nicht bei der Botschaft, sondern muss unmittelbar an das zuständige Standesamt geleistet werden. Eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie von diesem nach Eingang Ihres Antrages.

Wie lange dauert es, bis die Geburtsurkunde ausgestellt wird?

Die Bearbeitungszeit hängt stark vom zuständigen Standesamt ab und ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin aufgrund der nach wie vor steigenden Antragszahlen zurzeit mindestens drei Jahre beträgt. Sofern eine Namenserklärung erforderlich ist, wird der Geburtsname des Kindes unabhängig von der Geburtsanzeige nach etwa zwei bis drei Monaten vom Standesamt I in Berlin bestätigt. Sobald die Namensführung des Kindes bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.

Welche Staatsangehörigkeit hat unser Kind?

Als Kind eines deutschen Elternteils hat Ihr Kind durch Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Weitere Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich.

Was müssen wir tun, um für unser Kind ein deutsches Ausweisdokument zu erhalten?

Sie können für Ihr Kind einen nicht-biometrischen Kinderreisepass oder einen biometrischen Reisepass beantragen.

Falls Sie als Eltern über keinen gemeinsamen Familiennamen verfügen, müssen Sie vor der Passantragsstellung zunächst eine Namenswahl für Ihr Kind treffen.

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